Gut zu wissen
Rund um die Heilmittelverordnung -
Tipps zum Kassenrezept
- ein Rezept muss innerhalb 28 Tagen ab
Ausstellungsdatum mit der Behandlung begonnen werden
(BG-Verordnungen binnen 14 Kalendertagen)
- Vereinbarte Termine müssen bei
Nichteinhaltung spätestens 6 Stunden vorher abgesagt werden,
ansonsten müssen entstandene Ausfallkosten privat in Rechnung gestellt
werden
- ein nicht abgesagter Termin wird von uns gem.
§ 630a BGB in Rechnung gestellt
- Es besteht kein Anspruch auf die immer
gleiche Therapeutin in einer Behandlungsserie
- Gesetzlich Versicherte Patienten ab dem 18.
Lebensjahr haben, sofern nicht von der Zuzahlung befreit,
eine Zuzahlung
von 10 € je Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die
Physiopraxis zu zahlen.
Die Praxis handelt diesbezüglich als
Inkassostelle für Ihre Krankenkasse, die Zuzahlung ist kein Honorar für
die Praxis!
- Die Zuzahlung muss spätestens
am Tag der 1. Behandlung geleistet werden!
- Sollte Ihr Arzt erst dann ein Rezept
ausstellen wenn Sie sich einen Termin gesichert haben,
bekommen Sie selbstverständlich bei uns sehr zeitnah einen Termin, entweder in
Papierform
ausgehändigt oder digital übermittelt,
zur Vorlage bzw. Ansicht in der Arztpraxis